Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma Levito, Inhaber Yunus Karaca, Dachauer Str. 304, 80993 München (nachfolgend „LEVITO" oder „Auftragnehmer").
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen der Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugpflege, Lack- und Keramikversiegelung, Lackschutzfolierung sowie damit verbundene Dienstleistungen zwischen LEVITO und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn LEVITO ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website und in Preisübersichten stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.
(2) Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Kunden und deren Annahme durch LEVITO zustande, etwa durch eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung, durch Terminvereinbarung oder durch Aufnahme der Arbeiten.
(3) Angegebene Preise sind „ab"-Preise. Der endgültige Preis richtet sich nach Fahrzeuggröße, Zustand, Verschmutzungsgrad und Umfang der vereinbarten Leistungen und wird vor Arbeitsbeginn einvernehmlich festgelegt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung bzw. dem gewählten Paket. Ergibt sich während der Bearbeitung ein über den vereinbarten Umfang hinausgehender Aufwand, wird dieser dem Kunden vor Ausführung mitgeteilt.
(2) LEVITO erbringt die Leistungen fachgerecht und nach dem aktuellen Stand der Technik. Bei älteren, vorgeschädigten oder bereits behandelten Lacken und Oberflächen kann ein bestimmtes Ergebnis nicht in jedem Fall zugesichert werden; hierauf wird der Kunde bei erkennbarem Risiko hingewiesen.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach Abschluss der Arbeiten und Übergabe des Fahrzeugs sofort und ohne Abzug fällig. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine angemessene Anzahlung vereinbart werden.
(3) Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung in bar oder per Überweisung. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 5 Termine und Mitwirkung des Kunden
(1) Vereinbarte Termine und Bearbeitungszeiten sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt, ungefähre Angaben. Verzögerungen aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände (z. B. unerwarteter Mehraufwand) berechtigen LEVITO zu einer angemessenen Anpassung des Termins.
(2) Der Kunde stellt das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zur Verfügung und entfernt vorab persönliche Gegenstände. Für im Fahrzeug belassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit kein Verschulden von LEVITO vorliegt.
(3) Der Kunde weist LEVITO vor Arbeitsbeginn auf bekannte Vorschäden, empfindliche Bereiche, Nachlackierungen, Folierungen oder Sonderausstattungen hin.
§ 6 Stornierung und Terminabsage
(1) Der Kunde kann einen vereinbarten Termin bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei absagen oder verschieben.
(2) Bei späterer Absage oder Nichterscheinen behält sich LEVITO vor, einen angemessenen Ausfallbetrag für reservierte Arbeitszeit in Rechnung zu stellen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
§ 7 Abnahme und Mängel
(1) Der Kunde prüft das Fahrzeug bei Übergabe. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch bei Abholung, anzuzeigen.
(2) Bei berechtigten Mängeln hat LEVITO das Recht zur Nacherfüllung. Erst wenn diese fehlschlägt, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
(3) Für gebrauchsbedingte Abnutzung sowie für Veränderungen, die auf unsachgemäße Behandlung, äußere Einflüsse oder normale Alterung nach der Übergabe zurückzuführen sind, wird keine Gewähr übernommen. Pflegehinweise zu Versiegelungen und Folierungen sind zu beachten.
§ 8 Haftung
(1) LEVITO haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet LEVITO der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Regelungen (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) entgegenstehen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Zusatzmaterialien (z. B. Folien) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von LEVITO, soweit dies rechtlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist.
§ 10 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz von LEVITO in München.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Hinweis: Diese AGB stellen eine allgemeine Vorlage dar und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Vor dem produktiven Einsatz empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung.